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Letzte Aktualisierung:08 Juni 2010

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Nichtraucherschutz in DeutschlandNichtraucherschutz

Als Nichtraucherschutz bezeichnet man die Massnahme, die wirksam genug ist, nicht rauchende Personen vor den gefahren des Tabakrauches zu schützen (Passivrauchen). Hier sind vor allem Rauchverbote oder auch Kampangen und Methoden zur Überwindung der Nikotinsucht zu nennen.

 

Tabakrauch ist nicht nur für den Rauchenden, sondern für jeden Einzelnen, der sich im Raum befindet, schädlich.  Beim Ziehen an der Zigarette entsteht an der Glutspitze eine Temperatur von ca. 950 Grad. Das ist der so genannte Hauptstromrauch mit kanpp über 4000 chemischen Substanzen. Der Nebenstromrauch, also der Rauch, der zwischen zwei Zügen an einer Zigarette entsteht, ist weit aus Giftiger, da die Verbrennungstemperatur geringer ist.

 

Passivraucher haben ein bis 20% höheres Risiko an Lungenkrebs zu erkranken, auch das die Wahrscheinlichkeit einen Herzinfakt zu erleiden liegt 35% höher, als bei Jemanden der nicht dem Zigarettenrauch ausgesetzt ist. Jährelich sterben ca. 3300 Personen an den folgen des Passivrauchens.

 

Deutschland hinkte international ziemlich lange hinter dem Nichtraucherschutz hinterher. Erst seitb 2006 mit inkraftreten des Vorläufigen Tabakgesetzes wurden zunehmend auf Bundesebene der Nichtraucherschutz eingeführt. Seit 2007 sind alle öffentliche Instutionen, wie z. B. Rathäuser, Schulen, öffentliche Eisenbahnen rauchfrei. Mit in Krafttreten der neuen Arbeitstättenverordnung wurde ein besserer Schutz der Nichtrauchende Belegschaft herbeigeführt. Nach §5 der zuvor genannten Verordnung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Massnahen zu treffen, damit die nichtrauchende Beschäftigen in den Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheistgefahren des Tabakrauches geschützt sind.